Der Generationenberater
Testament/Testamentsvollstreckung
Gründe für eine Ernennung eines Testamentsvollstreckers:
* Ausführung des Erblasserwillens
* Vermeidung von Erbstreitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
* Unternehmen im Nachlass
* Behindertentestament, Geschiedenentestament, überschuldeter Erbe
* Absicherung des Willens des Erblassers (z.B. im Hinblick auf ein Vermächtnis)
* Schutz der Erben vor sich selbst (z.B. bei Minderjährigen)
* Vereinfachung der Verwaltung und Teilung der Erbschaft (insbesondere bei mehreren, ggf. zerstrittenen oder nicht ortsansässigen Erben)
In unserer modernen Gesellschaft stimmt die gesetzliche Erbfolge oft nicht mit dem Willen des Erblassers überein. Dies kommt besonders häufig vor bei Scheidungen mit Kindern, Patchwork-Familien, Paaren ohne Trauschein, bei unerwünschten Schwiegerkindern bzw.-eltern sowie in kinderlosen Situationen.
Der Güterstand hat maßgeblichen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge.
Wer für den Fall seines Todes nichts verfügt, und das gesprochene Wort zählt dabei nicht, willigt ein, dass sein Vermögen nach den gesetzlichen Vorgaben (§1922ff. BGB) verteilt wird. Dabei ist nicht der tatsächliche Wille des Verstorbenen maßgeblich, sondern die Verteilung lt. Gesetz. Man spricht auch von der „unwillkürlichen Erbfolge“.
Wer mit einem Testament vorsorgt, handelt „willkürlich“ also nach seinem letzten Willen. Bei vielen Ehegatten liegt noch das „Berliner Testament“ vor, welches aber, je nach Gestaltung, große Probleme für die zweiten Erben nach sich ziehen kann.
Das nach einer Testamentseröffnung regelmäßig innerhalb der Familien gestritten wird, bezeugt ein altes Sprichwort: „Habt ihr schon geerbt, oder redet ich noch miteinander“
Sie sehen, an einem Testament, welches IHREN Willen beinhaltet, geht kein Weg vorbei, vor allem wenn es keine späteren Streitigkeiten geben soll.
Da dieses Themenfeld so umfassend ist, besprechen Sie Ihre Wünsche bitte in einem persönlichen Gespräch mit mir.
VORSORGEN, SCHÜTZEN, SICHER SEIN! WIR SIND GERNE FÜR SIE DA.