Pflege

Der Generationenberater

Robert Janssen

Die Pflege

Wer, wie und was kostet es?

Das Risiko im Alter pflegebedürftig zu werden, betrifft laut Statistik, mit einer Wahrscheinlichkeit von 89%, den Lebenspartner.

Daher ist eine Pflegeabsicherung eine der wichtigsten Versicherungen um über vielleicht Generationen erwirtschaftetes Vermögen zu erhalten.

Der Staat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, das die Gesellschaft die Belastungen der Angehörigen, z.B. bei der Unterstützung der Pflegebedürftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt. Gem. dieses Gesetzesentwurfes werden Kinder erst ab einer Höhe von 100.000€ zu versteuerndem Jahreseinkommen (dazu zählen alle Einkommensarten, bsp. auch Vermietung und Kapitaleinkünfte) zum Unterhalt der Eltern herangezogen werden.

Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten.

Der gravierende Unterschied, wenn es zu Neuregelung kommt:


- "Nur" Einkommen zählt und nicht das Vermögen

- "Nur" ein "leibliches Kind" nicht Schwiegerkind

Diese Tatsache könnte dazu führen, dass sich folgende Einstellung erhärtet:


"So viel verdient mein Kind nicht" oder "wenn es so viel verdient, kann es auch bezahlen"


Folgende Punkte entkräften diese Punkte allerdings maßgeblich:

1.) Wenn das Sozialamt zahlt, dann geht es nur noch um eine Grundversorgung der Pflege = Maßnahmen, um den Gepflegten am Leben zu erhalten

2.) Wer zahlt, bestimmt das Pflegeheim: persönliche Präferenzen spielen keine Rolle mehr, und die Nähe zu den Angehörigen auch nicht

3.) Sollten beide Eheleute pflegebedürftig werden, kann das Sozialamt auch Unterbringungen in unterschiedlichen Pflegeheimen anordnen

4.) Das Sozialamt geht nach wie vor erst in Vorleistung, wenn auch die Immobilien verwertet sind bzw. eine Hypothek eingetragen ist. Dann "zahlen" die Kinder durch Minderung des Erbes

Und das betrifft Ihre eigene Verantwortung:

- Ihre Kinder erwarten, dass ihre Eltern vorausschauend und sorgsam handeln. Als Eltern erwarten wir das von uns ebenfalls = Transparenz zur Liquiditätsplanung bei der Pflege

- Als Kind wird bei fehlender Liquidität der Eltern immer das Gefühl sein, für sie zahlen zu müssen

- Das Erbe (Vermögen) schwindet und sogar das Elternhaus wird für die Pflege aufgebraucht

- früher haben Eheleute mit dem "Berliner Testament" die Versorgung der Hinterbliebenen sichergestellt - heute wird Liquidität (i.d.R. aus einer Versicherung) benötigt

Eine Pflegeversicherung kann in den meisten Fällen eine gute Abhilfe und freie Liquidität schaffen.


Sprechen Sie mich an, ich werden Ihnen individuelle Lösungen präsentieren.



VORSORGEN, SCHÜTZEN, SICHER SEIN! WIR SIND GERNE FÜR SIE DA.

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